Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt ab dem 28. Juni 2025 tiefgreifende Veränderungen für digitale Angebote mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei sind, damit sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. Das mag nach viel Aufwand klingen, bietet aber zugleich zahlreiche Vorteile – von einer verbesserten Nutzererfahrung über eine größere Reichweite bis hin zu positiven Effekten auf die Suchmaschinenoptimierung.
Was bedeutet dieses neue Gesetz konkret für Sie – und wo stehen Sie aktuell?
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Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als der European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie legt fest, dass sowohl physische als auch digitale Produkte für alle Menschen zugänglich sein müssen. Ziel ist es, in der gesamten EU einen einheitlichen Standard für Barrierefreiheit zu etablieren und so Diskriminierung abzubauen. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren nicht nur von dieser Entwicklung, sondern vermeiden auch rechtliche Sanktionen und Wettbewerbsnachteile.
Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen, insbesondere für:
Darüber hinaus betrifft das Gesetz auch verschiedene digitale und physische Produkte, darunter:
Die Regelungen des BFSG treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Neue digitale Angebote müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein. Für bereits bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 2028. Unternehmen, die zu lange warten, riskieren nicht nur Zeitdruck bei der Umstellung, sondern auch mögliche Bußgelder und Abmahnungen.
Nicht alle Unternehmen unterliegen den vollen Anforderungen des BFSG. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von bestimmten Regelungen ausgenommen. Dennoch lohnt es sich, auch als kleines Unternehmen frühzeitig auf Barrierefreiheit zu setzen, da dies die User Experience verbessert und neue Zielgruppen erschließen kann.
Die Missachtung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ernste Folgen haben. Behörden können Unternehmen sanktionieren, wenn sie gegen das BFSG verstoßen. Möglich sind:
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier grundlegende Prinzipien für barrierefreie Webseiten:
Wahrnehmbarkeit | Inhalte müssen für alle erfassbar sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und optimierte Farbkontraste. |
Bedienbarkeit | Webseiten müssen per Tastatur, Maus, Sprachsteuerung oder Screenreader nutzbar sein. |
Verständlichkeit | Klare Sprache und eine logische Navigation helfen allen Nutzer:innen, Inhalte leichter zu erfassen. |
Robustheit | Die Webseite muss auf verschiedenen Geräten und mit assistiven Technologien einwandfrei funktionieren. |
Unternehmen sollten sich an etablierte technische Standards halten, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen:
WCAG 2.1 | Die wichtigste Richtlinie für barrierefreies Webdesign. |
EN 301 549 | Eine europäische Norm für die Barrierefreiheit von IT-Produkten. |
ARIA (Accessible Rich Internet Applications) | Ein Standard für interaktive Webinhalte, die für assistive Technologien zugänglich sein müssen. |
ISO 9241-171 | Leitlinien für die Entwicklung barrierefreier Software. |
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bietet eine barrierefreie Website zahlreiche Vorteile:
Wir helfen Unternehmen dabei, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Unsere Leistungen umfassen:
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern eine strategische Entscheidung mit langfristigem Mehrwert. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, profitieren von einer besseren User Experience, stärkeren Markenbindung und neuen Marktchancen. Setze jetzt auf digitale Inklusion und gestalte die Zukunft deines Unternehmens barrierefrei!
Die digitale Welt sollte für alle zugänglich sein – genau das ist der Kern der Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geht über gesetzliche Verpflichtungen hinaus und schafft echte Teilhabechancen. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern eine breite Nutzergruppe: Ältere Personen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder alltäglichen Barrieren wie ungünstigen Lichtverhältnissen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur gesetzliche Compliance, sondern auch eine verbesserte Nutzererfahrung für alle. Leicht zugängliche und intuitive Websites sorgen für höhere Zufriedenheit, eine bessere Usability und eine breitere Reichweite. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren wirtschaftlich und stärken ihr Image als moderne, inklusive Marke.
Eine barrierefreie Website oder App erhöht nicht nur die Zugänglichkeit, sondern führt zu einer gesteigerten Nutzung. Wenn sich Inhalte intuitiv erschließen lassen, verweilen User länger und treffen schneller Entscheidungen – was sich positiv auf Conversions auswirkt.
Google bewertet barrierefreie Websites positiv. Strukturierte Inhalte, schnelle Ladezeiten und klare Navigationselemente sind nicht nur für Nutzer:innen, sondern auch für Suchmaschinen relevant. Unternehmen, die das BFSG ernst nehmen, optimieren ihre digitale Präsenz also gleich doppelt.
Viele Firmen haben die Potenziale barrierefreier Gestaltung noch nicht erkannt. Wer frühzeitig investiert, positioniert sich als Vorreiter:in und sichert sich einen strategischen Vorteil. Inklusion ist nicht nur eine ethische Verantwortung, sondern auch die Zukunft des digitalen Marketings.
In Deutschland sind Marktüberwachungsbehörden für die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig und können Verstöße ahnden. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen sowie Interessenverbände die Möglichkeit, Beschwerden über nicht barrierefreie digitale Angebote einzureichen. Eine systematische, flächendeckende Kontrolle aller Websites und digitalen Services existiert aktuell nicht. Dennoch ist es ratsam, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Barrierefreiheit im Web sollte als strategische Investition für die Zukunft betrachtet werden. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Unternehmensgröße, die bestehende digitale Infrastruktur und die Wahl der unterstützenden Dienstleister:innen. In der Regel bewegen sich die Ausgaben im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich. Kleinere Anpassungen, wie die Optimierung von Kontrasten oder das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder, sind bereits für einige hundert Euro umsetzbar. Langfristig lassen sich Kosten durch den Einsatz automatisierter Testverfahren, gezielte Schulungen und kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen effizient reduzieren.
Unsere Expert:innen prüfen Websites, Apps und digitale Angebote auf Konformität mit den BFSG-Vorgaben. Schwachstellen wie unzureichende Navigation, fehlende Alternativtexte oder schlechte Kontraste werden identifiziert und optimiert.
Von Plug-ins bis hin zu kompletten WCAG-konformen Webdesigns – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für barrierefreies digitales Marketing.
Unsere Inhalte sind nicht nur suchmaschinenfreundlich, sondern auch optimal für Screenreader lesbar. Eine intuitive Navigation, klare Strukturen und einfache Sprache stehen im Fokus.
Moderne Assistenzsysteme und ki-gestützte Lösungen ermöglichen eine immer intelligentere Anpassung von Webseiten. Automatisierte Alternativtexte oder Echtzeit-Untertitel werden in Zukunft Standard sein – Unternehmen sollten diese Entwicklung nicht verpassen.
Die digitale Zukunft ist barrierefrei – und Unternehmen, die sich dieser Entwicklung öffnen, profitieren mehrfach. Wer sich jetzt mit dem BFSG auseinandersetzt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Wir unterstützen dich mit unserer Expertise auf dem Weg zu einer inklusiven und leistungsstarken Online-Präsenz.
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